Frauen in Führungspositionen: Was der erste Rückschritt über Governance verrät
- Claus Fesel

- 2. Aug.
- 5 Min. Lesezeit

Über Jahre zeigte die Kurve in eine Richtung. Nun nicht mehr. Der aktuelle Women-on-Board-Index dokumentiert erstmals einen Rückgang des Frauenanteils in den Vorständen der größten börsennotierten Unternehmen Deutschlands.
Man kann das als gleichstellungspolitische Nachricht lesen.
Man kann es auch als etwas Grundsätzlicheres lesen: als Naturexperiment darüber, was Selbstverpflichtungen wert sind, sobald der Wind sich dreht. Diese zweite Lesart interessiert mich mehr — weil sie sich auf nahezu jedes freiwillige Steuerungsinstrument übertragen lässt, mit dem ich in der Beratung zu tun habe.
Die Zahlen: Stagnation oben, Rückgang an der Spitze
Der Index untersucht zu Frauen in Führungspositionen die 183 größten börsennotierten Unternehmen Deutschlands. Die zentralen Befunde:
Kennzahl | Wert |
Frauenanteil Aufsichtsräte | 37 % (stagnierend) |
Frauenanteil Vorstände | 19,1 % (Vorjahr: 19,9 %) |
Unternehmen mit Zielgröße Null | 27 (Vorjahr: 23) |
Unternehmen ohne Frau im Vorstand | 73 von 183 |
Unternehmen mit Aufsichtsratsquote | 101 — alle erfüllen die Vorgabe |
Unternehmen mit Mindestbeteiligungsgebot Vorstand | 61 — alle erfüllen die Vorgabe |
Der entscheidende Kontrast liegt in den letzten drei Zeilen. Seit 2015 gilt für große börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen eine feste Quote von mindestens 30 Prozent Frauen im Aufsichtsrat. Seit 2022 gilt zusätzlich ein Mindestbeteiligungsgebot: In Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern muss bei börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau vertreten sein.
In beiden Gruppen liegt die Erfüllungsquote bei 100 Prozent.
Für alle anderen untersuchten Unternehmen gilt lediglich eine Begründungspflicht: Sie müssen Zielgrößen festlegen, veröffentlichen und erläutern. Eine Zielgröße von null Frauen ist dabei zulässig, wenn sie begründet wird. Und genau diese Option nutzen wieder mehr Unternehmen.
Der Krisenreflex: warum Organisationen unter Druck enger werden
Die zeitliche Koinzidenz ist kein Zufall. In Phasen wirtschaftlicher Unsicherheit — Handelskonflikte, schwache Konjunktur, Investitionszurückhaltung — verändert sich das Entscheidungsverhalten in Gremien systematisch.
Drei Mechanismen greifen dabei zusammen.
Auf bekanntes setzen unter Zeitdruck. Besetzungsentscheidungen werden in angespannten Lagen schneller getroffen. Schnelligkeit begünstigt bekannte Netzwerke. Bekannte Netzwerke sind homogen. Der Satz „Wir brauchen jetzt jemanden, der sofort funktioniert" ist selten böswillig gemeint — er verkürzt nur den Suchradius auf das Vertraute.
Risikoaversion mit falscher Zielrichtung. Unter Druck wird Abweichung als Risiko codiert. Dabei wird das Risiko einer Fehlbesetzung sorgfältig kalkuliert, das Risiko einer homogenen Entscheidungsrunde aber gar nicht bilanziert — weil es keine Rechnung dafür gibt.
Wegfall der Aufmerksamkeit. Wenn Diversität als Zusatzthema geführt wird und nicht als Bestandteil der Besetzungsqualität, ist sie das Erste, was in der Priorisierung nach unten rutscht.
Der Widerspruch dabei ist offensichtlich: Perspektivenvielfalt ist gerade dann am wertvollsten, wenn Fehlentscheidungen am teuersten sind. Homogene Gremien entscheiden schneller — aber sie entscheiden auch schneller falsch, weil ihnen der strukturierte Widerspruch fehlt, der Annahmen prüft.
Warum Freiwilligkeit bei Frauen in Führungspositionen scheitert
Die Studie selbst zieht daraus einen klaren Schluss und fordert eine Ausweitung: die Aufsichtsratsquote auf 40 Prozent und auf alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen, das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände als feste Quote und für einen größeren Kreis.
Ich halte diese Richtung für begründet — und zwar nicht aus einem ordnungspolitischen Vorzug für Regulierung, sondern wegen der Struktur des Problems.
Freiwillige Selbstverpflichtungen haben eine Eigenschaft, die man ihnen selten zugute hält: Sie sind konjunkturabhängig. Sie funktionieren zuverlässig, solange die Umsetzung wenig kostet und Aufmerksamkeit vorhanden ist. Beides sind Bedingungen guter Zeiten. Sobald Kostendruck entsteht, konkurriert die freiwillige Zusage mit Zusagen, die durchsetzbar sind — und verliert.
Genau das lässt sich hier beobachten. Die Gruppe mit verbindlicher Vorgabe liefert vollständig. Die Gruppe mit Begründungspflicht fällt zurück. Der Unterschied liegt nicht in Überzeugung oder Unternehmenskultur, sondern in der Durchsetzbarkeit.
Dasselbe Muster an anderen Stellen
Diese Beobachtung ist der Grund, warum mich der Index über sein eigentliches Thema hinaus interessiert. Ich sehe dieselbe Struktur regelmäßig in meiner Beratungsarbeit:
Nachhaltigkeitsziele ohne Budgetverankerung. Ein Nachhaltigkeitsziel, das nicht in der Unternehmensstrategie verankert ist und möglichst bonifiziert wird, überlebt die erste Sparrunde nicht. Es wird nicht abgeschafft — es wird verschoben.
KI-Leitlinien ohne Zuständigkeit. Grundsatzpapiere zum Umgang mit KI existieren inzwischen fast überall. Belastbar sind sie dort, wo geklärt ist, wer freigibt, wer prüft und was bei Verstößen passiert. Ohne das entsteht Schatten-IT bei gleichzeitig bester Absicht auf Papier.
Diversitätsziele als Kommunikationsgegenstand. Wenn Diversität in der Außendarstellung verankert ist, aber nicht in Besetzungsprozessen, Auswahlkriterien und Longlist-Anforderungen, ist sie ein Reputationsversprechen ohne operative Grundlage.
Das gemeinsame Muster: Verbindlichkeit entsteht nicht durch Formulierung, sondern durch Verankerung in Budget, Rolle und Konsequenz.
Einwände, die ich ernst nehme
Es wäre unredlich, die Gegenargumente zu übergehen. Drei begegnen mir regelmäßig, und sie verdienen eine Antwort.
„Quoten senken die Qualifikation, weil wir die Frauen in der Qualität die wir brauchen nicht bekommen." Dieser Einwand ist empirisch schwach begründet, wenn man die Erfüllungsquote betrachtet: Alle 101 quotenpflichtigen Unternehmen erfüllen die Vorgabe. Der Kandidatinnenpool existiert also. Was die Quote verändert, ist nicht das Qualifikationsniveau der Besetzung, sondern die Tiefe des Suchprozesses. Wer weiter sucht, findet mehr — auch mehr Männer, die man vorher nicht auf dem Radar hatte.
„Quoten sind ein Eingriff in die Eigentümerfreiheit." Das ist ein ernstzunehmender ordnungspolitischer Einwand, und er gilt. Die Gegenfrage lautet: Warum akzeptieren wir bei Kapitalmarkttransparenz, Bilanzierung und Aufsichtsstrukturen erhebliche Eingriffe, während wir bei der Besetzungsqualität von Kontrollgremien auf Selbstregulierung setzen? Beides sind Instrumente zum Schutz von Anlegern und Beschäftigten.
„Verbindlichkeit erzeugt Erfüllungsmentalität statt Kulturwandel." Dieser Einwand hat den meisten Gehalt. Eine Quote kann tatsächlich zu Minimalerfüllung führen — die Zahl 19,1 Prozent bei einer Ein-Frau-Vorgabe zeigt das deutlich. Meine Antwort: Verbindlichkeit ist nicht das Ziel, sondern die Voraussetzung. Sie erzeugt die Erfahrung, aus der Kulturwandel überhaupt entstehen kann. Ohne Erfahrung gibt es keinen Wandel — nur Absichten.
Was der Mittelstand daraus mitnehmen sollte
Die untersuchten Unternehmen sind börsennotiert. Die meisten Unternehmen, mit denen ich arbeite, sind es nicht. Der Reflex „betrifft uns nicht" greift dennoch zu kurz — aus drei Gründen.
Erstens Berichtspflicht. Diversität in Leitungs- und Kontrollorganen sowie Geschlechterverteilung in der Belegschaft sind in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung eigenständige Angabepflichten. Auch der freiwillige Standard für kleine und mittlere Unternehmen greift Belegschaftsangaben auf.
Zweitens Lieferkette und Finanzierung. Was für große Unternehmen berichtspflichtig ist, wandert über Lieferantenfragebögen, Ausschreibungskriterien und Kreditgespräche in den Mittelstand. Nicht als Gesetz, sondern als Erwartung.
Drittens Nachfolge. Der eigentliche Engpass im Mittelstand ist nicht Berichterstattung, sondern Nachfolge. Und Nachfolgeentscheidungen sind der Ort, an dem Homophilie am wirkungsvollsten zuschlägt: Man sucht jemanden, der zur Familie oder zur bisherigen Führung passt. Genau hier lohnt es, den Suchprozess bewusst zu weiten — nicht aus Gleichstellungsmotiven, sondern weil der Kandidatenmarkt eng ist und man sich Verengung nicht leisten kann.
Fazit
Der erste Rückgang nach Jahren des Anstiegs ist nicht in erster Linie ein Kulturproblem. Er ist der Nachweis dafür, dass ein Steuerungsinstrument seinen Stresstest nicht überstanden hat. Freiwilligkeit funktionierte, solange sie wenig kostete.
Wer daraus nur eine Aussage über Gleichstellung mitnimmt, verschenkt die eigentliche Lehre. Sie lautet: Jede Zusage, die nicht in Budget, Rolle und Konsequenz verankert ist, hat ein Verfallsdatum — und das Datum liegt am Beginn der nächsten Krise.
Für Unternehmen ist die praktische Frage deshalb nicht, ob sie eine Quote brauchen. Sie lautet: Welche unserer erklärten Ziele würden eine Sparrunde überleben? Und woran genau würde man das erkennen?
Die Studie gibt es hier: https://www.wob-index.de/
FAQ
Wie hoch ist der Frauenanteil in deutschen Vorständen 2026? In den Vorständen der 183 größten börsennotierten Unternehmen liegt der Anteil laut aktuellem Women-on-Board-Index bei 19,1 Prozent — erstmals ein Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von 19,9 Prozent. In den Aufsichtsräten stagniert der Anteil bei 37 Prozent.
Was bedeutet „Zielgröße Null"? Börsennotierte Unternehmen ohne feste Quotenpflicht müssen Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungsgremien festlegen, veröffentlichen und begründen. Eine Zielgröße von null Frauen ist zulässig, sofern sie begründet wird. Die Zahl der Unternehmen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, ist von 23 auf 27 gestiegen.
Welche Unternehmen unterliegen einer festen Frauenquote? Seit 2015 müssen große börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mindestens 30 Prozent ihrer Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzen — das betrifft derzeit 101 Unternehmen. Seit 2022 gilt zusätzlich ein Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern, das derzeit 61 Unternehmen betrifft. In beiden Gruppen erfüllen alle Unternehmen die Vorgaben.



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